Einmaliges, breites + ruhiges Villen - Grundstück W-II-O




Ort | Hamburg – Volksdorf |
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Grundstück | 1.562 m² |
Online-Nr. | 1465 |
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EINMALIGES VILLEN-BAUGRUNDSTÜCK FÜR ZWEIGESCHOSSIGE BEBAUUNG W - II - O / 26 M BREIT IN ABSOLUT RUHIGER WOHNLAGE.
BREITES GRUNDSTÜCK IDEAL FÜR EINE HOCHWERTIGE ZWEIGESCHOSSIGE VILLA! AUCH EIN KLEINES MEHRFAMILIENHAUS ODER STADTHAUS MIT 3 EINHEITEN IST DENKBAR. SEHR BEVORZUGTE UND RUHIGE WOHNLAGE.
Das sonnige Süd-Grundstück verfügt über eine großzügige Breite von etwa 26 m, die Größe beträgt 1.562 m². Zahlreiche immergrüne Abpflanzungen und Hecken schützen den Garten vor Einblicken. Ein sehr schönes breites und helles Grundstück!
Bebauungsmöglichkeiten
Unverbindliche Auskunft: Gemäß Bebauungsplan Volksdorf der Stadt Hamburg, ist folgende Bebauung auf dem Grundstück möglich:
Reines Wohngebiet WR-II-O, 200 m² bebaubare Grundfläche, 3 Wohnungen pro Gebäude. Zulässig ist ein Baukörper mit zwei Vollgeschossen zzgl. ausgebautem Dachgeschoss oder Staffelgeschoss.
Das breite Grundstück eignet sich ideal für eine hochwertige Villenbebauung. Es ist auch ein kleineres Mehrfamilienhaus oder Stadthaus mit 3 Einheiten denkbar.
Altbausubstanz
Auf dem Grundstück befindet sich ein kleineres eingeschossiges Einfamilienhaus Bj. 1961. Für den Abriss des Gebäudes ist der Erwerber zuständig.
Energieinformationen
Bedarfsausweis: Endenergiebedarf: 228,4 kWh/(m²·a); Wesentlicher Energieträger: Strom; Baujahr Gebäude 1961; Baujahr Wärmeerzeuger: 1979; Energieeffizienzklasse: G.
Lage
Das Objekt befindet sich in Volksdorf, einer bevorzugten Hamburger Wohnlage, deren Charakter durch alten Baumbestand, große Waldflächen und einen stilvollen Ortskern mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten geprägt wird. Das Grundstück liegt in einer 30 Km/h Anliegerstraße in dem Wohngebiet zwischen der Eulenkrugstraße und dem Volksdorfer Wald. Schulen, Ortskern mit U-Bahn und der Volksdorfer Wald sind bequem zu erreichen. Sehr reizvolle und ruhige Wohnlage!
Courtage / Nebenkosten
Der Käufer bezahlt im Erfolgsfall eine Käufer - Courtage in Höhe von 3,125 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis. Die Käufer - Courtage ist verdient und fällig mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler schließt mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe ab (§ 656c BGB).
Hinweis
Alle Objekteinzelheiten erfolgen nach Angaben des Grundeigentümers und / oder von Dritten. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


