Reizvolles und sonniges Süd-West Baugrundstück
Ort | Hamburg – Volksdorf |
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Grundstück | 1.114 m² |
Kaufpreis | € 895.000,— |
Online-Nr. | 1477 |
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REIZVOLLES, ABSOLUT RUHIG GELEGENES 1.114 M² BAUGRUNDSTÜCK IDEAL FÜR EINE HOCHWERTIGE VILLA ODER EIN DOPPELHAUS.
Das sehr sonnige Süd-West-Grundstück verfügt über eine Größe von etwa 1.114 m². Pflegeleichter, liebevoll angelegter Garten mit Rasenflächen und zahlreichen immergrünen Abpflanzungen. Absolut ruhige Wohnlage.
Bebauungsmöglichkeiten
Unverbindliche Auskunft: Gemäß Bebauungsplan Volksdorf der Stadt Hamburg, ist folgende Bebauung auf dem Grundstück möglich: Reines Wohngebiet WR-I-O, bebaubare Grundstücksfläche 150 m², maximal 2 Wohneinheiten (dieses gilt auch für die benachbarten Grundstücke). Zulässig ist ein Baukörper mit einem Vollgeschoss zzgl. ausgebautem Dachgeschoss oder Staffelgeschoss. Ein reizvolles Grundstück, ideal für ein hochwertiges Einfamilienhaus oder Doppelhaus.
Ebenfalls ist es gut vorstellbar, ein Haus zu bauen, das optisch zweigeschossig ist, baurechtlich aber als eingeschossig eingeordnet wird.
Altbausubstanz
Auf dem Grundstück befindet sich ein älteres Einfamilienhaus. Abrisskosten trägt der Erwerber. Der auf dem Grundstück befindliche Außenpool kann bei Bedarf weitergenutzt werden.
Energieinformationen
Der Energieausweis wird bei der Besichtigung nachgereicht.
Lage
Das Objekt befindet sich in Volksdorf, einer bevorzugten Hamburger Wohnlage, deren Charakter durch alten Baumbestand, große Waldflächen und einen stilvollen Ortskern mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten geprägt wird. Das Grundstück liegt in einer alten Straße in dem Wohngebiet zwischen der Eulenkrugstraße und dem Volksdorfer Wald. Einfamilienhäuser und Villen ab der Jahrhundertwende prägen den besonderen Charakter. Der Volksdorfer Ortskern mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten und die Schulen sind bequem zu erreichen.
Courtage / Nebenkosten
Der Käufer bezahlt im Erfolgsfall eine Käufer - Courtage in Höhe von 3,125 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis. Die Käufer - Courtage ist verdient und fällig mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler schließt mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe ab (§ 656c BGB).
Hinweis
Alle Objekteinzelheiten erfolgen nach Angaben des Grundeigentümers und / oder von Dritten. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.