Breites Süd-West Baugrundstück in absolut ruhiger Wohnlage
| Ort | Hamburg – Sasel |
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| Grundstück | 840 m² |
| Kaufpreis | € 695.000,— |
| Online-Nr. | 1543 |
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REIZVOLLES, BREITES SÜD-WEST BAUGRUNDSTÜCK FÜR EINE VILLA ODER EIN BREITES DOPPELHAUS IN ZENTRALER, SEHR RUHIGER UND BEVORZUGTER WOHNLAGE.
Das reizvolle Grundstück verfügt über eine Größe von etwa 840 m² und eine Breite von etwa 26 m. Sehr zentrale und absolut ruhige Wohnlage nahe Saseler Ortskern (etwa 750 m).
Bebauungsmöglichkeiten
Unverbindliche Auskunft: Gemäß Baustufenplan Sasel von 1955 der Stadt Hamburg und §10 Baupolizeiverordnung von 1938, ist folgende Bebauung auf dem Grundstück möglich: W - I - O, zulässig ist ein Baukörper mit einem Vollgeschoss + ausgebautem Dachgeschoss. Bebaubare Grundfläche des Grundstückes max. 2 / 10tel. Aufgrund der Breite des Grundstückes, eignet es sich hervorragend für eine breite Villa oder ein Doppelhaus, dass wie zwei aneinander gebaute Einfamilienhäuser konzipiert ist. Ebenfalls ist es gut vorstellbar, ein Haus zu bauen, das optisch zweigeschossig ist, baurechtlich aber als eingeschossig eingeordnet wird.
Hinweis
Alle Angaben vorbehaltlich behördlicher Prüfung und Genehmigung.
Altbausubstanz
Auf dem Grundstück befindet sich ein älterer Bungalow. Die Abrisskosten trägt der Erwerber.
Lage
Das Objekt befindet sich in Sasel, einem familienfreundlichen Stadtteil im Nordosten Hamburgs. Schulen sowie der Saseler Ortskern mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten sind bequem zu erreichen. Viel Grün sowie ruhige Wohnstraßen mit gepflegten Einfamilien- und Doppelhäusern prägen den Charakter dieser beliebten Wohnlage. Das Grundstück liegt in einer ruhigen Anliegerstraße im 30 Km/h - Bereich. In der Nachbarschaft gepflegte Einfamilien- und Doppelhäuser auf großzügigen Grundstücken. Hervorragende fußläufige Lage zum Saseler Markt (etwa 750 m).
Courtage / Nebenkosten
Der Käufer bezahlt im Erfolgsfall eine Käufer - Courtage in Höhe von 3,125 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis. Die Käufer - Courtage ist verdient und fällig mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler schließt mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe ab (§ 656c BGB).
Hinweis
Alle Objekteinzelheiten erfolgen nach Angaben des Grundeigentümers und / oder von Dritten. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.