Reizvolles und sonniges W-II-O Baugrundstück
| Ort | Hamburg – Volksdorf |
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| Grundstück | 1.486 m² |
| Kaufpreis | € 1.275.000,— |
| Online-Nr. | 1526 |
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REIZVOLLES, ABSOLUT RUHIG GELEGENES 1.486 M² BAUGRUNDSTÜCK FÜR ZWEIGESCHOSSIGE BEBAUUNG. IDEAL FÜR EINE HOCHWERTIGE VILLA ODER EIN DOPPELHAUS.
Das sehr sonnige Grundstück verfügt über eine Größe von etwa 1.486 m². Pflegeleichter, liebevoll angelegter Garten mit Rasenflächen und zahlreichen immergrünen Abpflanzungen. Absolut ruhige Wohnlage.
Bebauungsmöglichkeiten
Unverbindliche Auskunft: Gemäß Bebauungsplan Volksdorf der Stadt Hamburg, ist folgende Bebauung auf dem Grundstück möglich: Reines Wohngebiet WR-II-O, bebaubare Grundstücksfläche 200 m², maximal 2 Wohneinheiten (dieses gilt auch für die benachbarten Grundstücke). Zulässig ist ein Baukörper mit zwei Vollgeschossen zzgl. ausgebautem Dachgeschoss oder Staffelgeschoss. Ein reizvolles Grundstück, ideal für ein hochwertiges Einfamilienhaus oder breites Doppelhaus.
Hinweis
Alle Angaben vorbehaltlich behördlicher Prüfung und Genehmigung.
Altbausubstanz
Auf dem Grundstück befindet sich ein älteres Einfamilienhaus. Abrisskosten trägt der Erwerber.
Energieinformationen
Beheizung und Warmwasserbereitung über Öl-Zentralheizung. Bedarfsausweis: Endenergiebedarf: 261,79 kWh /(m²·a). Wesentlicher Energieträger: Heizöl; Baujahr Gebäude: 1939, Baujahr Wärmeerzeuger: 2000; Energieeffizienzklasse: H.
Lage
Das Objekt befindet sich in Volksdorf, einer bevorzugten Hamburger Wohnlage, deren Charakter durch alten Baumbestand, große Waldflächen und einen stilvollen Ortskern mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten geprägt wird. Das Grundstück liegt in einer alten Allee, bebaut ab Anfang des 20. Jahrhunderts. In der Nachbarschaft gepflegte Häuser auf großzügigen Grundstücken. Wenige Gehminuten entfernt ein großes Waldgebiet. Schulen und der Volksdorfer Ortskern mit U-Bahnstation sind bequem zu erreichen. Sehr reizvolle Wohnlage.
Courtage / Nebenkosten
Der Käufer bezahlt im Erfolgsfall eine Käufer - Courtage in Höhe von 3,125 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis. Die Käufer - Courtage ist verdient und fällig mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler schließt mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe ab (§ 656c BGB).
Hinweis
Alle Objekteinzelheiten erfolgen nach Angaben des Grundeigentümers und / oder von Dritten. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.